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Gefährlicher Seilanschlag in einer Fremdanlage
Gefährlicher Seilanschlag in einer Fremdanlage

Inspektion von Hochseilgarten und Kletterwald

Die Cambium GmbH bietet Jahresinpektion nach DIN EN 15567-1 für Hochseilgärten an.
Außerdem bieten wir Spielplatzprüfungen an-
lesen sie hierzu die gesonderte Rubrik.



Wichtige Informationen zur Durchführung von Jahresinspektionen in Seilgärten


Damit technische Anlagen ein hohes Maß an Sicherheit bieten, sind häufige Prüfungen und Inspektionen notwendig. Insbesondere dem hohen Verschleiß und der Ermüdung von Bauteilen ist große Aufmerksamkeit zu widmen.

Der Betreiber ist zum Teil auf externe Hilfe angewiesen. Die unterschiedlichen Fachfirmen und Verbände werben mit Zertifikaten, Ausbildungen und Stempeln, die ein großes Maß an Verwirrung erzeugen.
Wir möchten für Klärung sorgen:

Die Sorgfaltspflicht des Betreibers

Der Betreiber einer Seilgartenanlage unterliegt einer besonderen Sorgfaltspflicht. Daraus leitet sich der Grundsatz ab, Gefahrenquellen zu erkennen und zum Schutze der Benutzer notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um eben jene Gefahren vorbeugend zu vermeiden.

Konkrete Handlungsanweisungen finden sich hierzu in den „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“. Hierzu zählen insbesondere Normen, die von nationalen Gremien, bzw. in Europa von der EU herausgegeben werden. Für den Bereich der Seilgärten ist das die Europäische Norm EN 15567 mit Teil 1 und 2.

Wer ist berechtigt Inspektionen durchzuführen?

In der Seilgartennorm wird hier auf eine weitere Norm verwiesen:

EN 17020 (Allgemeine Kriterien für den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen.)

Die prüfenden Personen oder Firmen müssen sich an die darin allgemein festgelegten Qualitätsstandards halten. Die technischen Grundlagen sind in der EN 15567 Teil 1 § 7 festgelegt.

Müssen die Inspektionsstellen zertifiziert sein?

Nach der Norm EN 15567 müssen Inspektionsstellen weder zertifiziert noch akkreditiert sein.

Die Akkreditierung – und damit die offizielle Anerkennung - ist hoheitlichen Stellen, mit staatlichem Auftrag vorbehalten. Diese Stellen sind in Deutschland die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH und die ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik) Die Anerkennung erfolgt ausschließlich über diese Stellen.
Die Akkreditierung bzw. Zertifizierung durch privatrechtliche Verbände und Vereine kommt einer Selbsterklärung gleich und haben keine rechtsgewichtige Grundlage. Insbesondere die Attribute „müssen“ und „dürfen“ sind in Zertifikaten immer kritisch zu hinterfragen und mit den „allgemein anerkannten Regeln der Technik, bzw. mit dem Stand er Technik zu vergleichen.

Sagt das Kürzel Inspektionsstelle A, B oder C etwas über die Qualität der Inspektionsstelle aus?

Nein – die unterschiedlichen Buchstaben geben nur den Grad der Abhängigkeit der Prüfstellen in Bezug auf das Produkt wieder.
Die Prüfstelle A – darf nur prüfen. Hierzu zählen die klassischen Prüfinstitute

Die Prüfstelle C – Hier sind auch Personen und Firmen zulässig, die sich unmittelbar auch mit der Konstruktion, Herstellung, Lieferung, usw. von Seilgärten beschäftigen.

Letztendlich sind praktisch alle Prüfstellen nicht ganz unabhängig, da sie ja schließlich eine wirtschaftliche Beziehung mit dem Kunden eingehen.

Welche Prüfstelle sollte man daher für die Jahresinspektion ( Regelmäßig wiederkehrende Inspektion) auswählen?

Das Wichtigste unseres Erachtens ist das Know How des Prüfers! Der Prüfer benötigt ein hohes Maß an technisch analytischem Verständnis, muss sich natürlich in den Baustandards auskennen und braucht letztendlich einen großen Erfahrungsschatz, den er im Laufe der Jahre und im Austausch mit Betreibern aufgebaut hat.
Sorgfalt und ein siebter Sinn für Gefahren runden das Profil ab.

Eine kurzzeitige Ausbildung des Prüfers, kann diesem Anspruch nicht genügen.

Eine Jahresinspektion sollte über eine Konformitätsprüfung hinausgehen. Ein reines Abhaken von Norminhalten ist nicht zielführend, da viele Unfall- und Gefahrenstellen individueller Natur sind und in der Norm nicht oder nur unzureichend definiert sind.

Letztendlich ist es für den Betreiber von Vorteil, wenn ein Prüfer nicht nur bemängelt sondern auch direkte Problemlösungen anbietet und Wartungsarbeiten in einem Aufwasch erledigt werden.

Garantiert eine Jahresinspektion die technische Unversehrtheit über einen garantierten Zeitraum?

Nein – Analog zur KFZ Prüfung garantiert der Stempel auf dem Nummernschild auch nicht, dass die Bremsen eines Kraftfahrzeuges im angegebenen Zeitraum fehlerfrei funktionieren. Zertifikate mit einem „Verfallsdatum“ sind hier irreführend!

Vielmehr ist die Jahresinspektion in eine Vielzahl von Inspektionen eingebunden. Eine Prüfstelle sollte gemeinsam mit dem Betreiber ein lückenloses Sicherheitsmanagement erarbeiten. Dazu zählt auch die Festlegung von Prüfintervallen. Dafür ist ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Betreiber und Prüfstelle notwendig. Letztendlich kann der Betreiber die Verantwortung für die technische Unversehrtheit der Anlage nicht komplett abgeben.
Standzeiten und Ablegereife von Bauteilen sind immer abhängig von der Art und Häufigkeit der Nutzung.